Die Coronakrise hat das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben fest im Griff. Große Hoffnung auf die Rückkehr zur Normalität geht jetzt von den Impfstoffen aus. In vielen Städten werden derzeit Impfzentren eingerichtet, in denen in relativ kurzer Zeit eine Vielzahl von Personen geimpft werden sollen. Selbstverständlich bedarf es für diese Tätigkeit geeignetes Personal, unter anderem auch Ärztinnen und Ärzte.
In den vergangenen Tagen haben wir vermehrt Anfragen von Ärztinnen und Ärzten dazu erhalten, ob die vorhandene Berufshaftpflichtversicherung mögliche Impfschäden und daraus resultierende Streitigkeiten mit dem Patienten abdeckt. In der Regel wird eine solche Berufshaftpflichtversicherung von der Kassenärztlichen Vereinigung vorausgesetzt. Der Mediziner muss für seine Tätigkeit bestätigen, dass er eine solche Absicherung hat. Da die Kassenärztliche Vereinigung häufig das Impfgeschehen organisiert und Auftraggeber für den Arzt ist, wäre sie eigentlich dafür zuständig eine entsprechende Versicherung für die Ärztinnen und Ärzte abzuschließen. Da es sich bei der Tätigkeit im Impfzentrum meistens aber um eine Tätigkeit auf freiberuflicher Basis handelt, ist die KV dazu nicht verpflichtet und lagert das Haftungsrisiko auf die ärztlichen Beschäftigten aus.
Ist eine vorhandene Berufshaftpflichtversicherung ausreichend?
Das Gute zu Beginn: in der Regel ja! Die vermutlich relevantesten Anbieter von Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland HDI und die Deutsche Ärzteversicherung haben grundsätzlich klargestellt, dass bereits vorhandene Berufshaftpflichtversicherungen sämtliche Streitigkeiten regulieren, die dem Arzt in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit zur Bekämpfung der Coronakrise wiederfahren. Das ist gut zu wissen, denn üblicherweise wäre eine Tätigkeit in einem Impfzentrum nicht automatisch voll umfänglich mitversichert.
Was gilt bei Ärzten in der Aus- und Weiterbildung?
Grob gesagt gibt es zwei Arten von Berufshaftpflichtversicherungen, die wir an der Stelle berücksichtigen müssen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte in der Aus- und Weiterbildung, also die Gruppe ohne Facharztanerkennung. Hier stoßen wir sehr häufig auf kombinierte Berufshaftpflichtversicherung die auch eine Privathaftpflichtversicherung beinhalten. Oft besteht eine solche Absicherung bereits seit dem Studium, da diese Pakete gerne von Finanzvertrieben und auch über Kooperationspartner der Versicherungen wie dem Marburger- oder Hartmannbund angeboten werden. Wer noch keine Facharztanerkennung besitzt und eine solche Absicherung über HDI oder die Deutsche Ärzteversicherung besitzt, kann ohne Bedenken bestätigen, dass die Versicherung auch für die Tätigkeit im Impfzentrum leisten würde, wenn etwas passiert.
Was gilt bei Ärzten mit Facharztanerkennung?
Bei Ärztinnen uns Ärzten mit Facharztanerkennung hängt es davon ab, ob er oder sie eine separate Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Zwar ist eine separate Deckung neben der Berufshaftpflichtversicherung die über einen Arbeitgeber besteht in der Regel zwar sinnvoll, aber nicht alle Ärztinnen und Ärzte entschließen sich dazu eine separate Absicherung abzuschließen. Wenn diese nicht besteht, wird auch kein Schutz vorhanden sein für eine Tätigkeit im Impfzentrum. Eine separate Versicherung dafür ist dann nötig.
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