top of page

Finanzierung von GKV und PKV - Alles zu den Beiträgen und Finanzierung


meinsternum Youtube




Wie finanziert sich die GKV?

Die Finanzierung der GKV erfolgt über Beiträge. Da die Beiträge allein aber nicht ausreichen, zahlt der Staat seit einigen Jahren Zuschüsse, um das System zu stabilisieren.



Für die Zukunft ist mit einem weiter steigenden Bedarf an staatlichen Zuschüssen zu rechnen, da die Gesundheitsausgaben nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung stetig steigen und die Beiträge zumindest für große Teile der Bevölkerung nicht kontinuierlich erhöht werden können.


Die demographische Entwicklung stellt insbesondere die Krankenversicherungssysteme vor große Herausforderungen. Denn mit zunehmendem Alter steigen die Gesundheitsausgaben deutlich an. In einer alternden Gesellschaft ist daher mit deutlich höheren Gesundheitsausgaben zu rechnen, als dies bereits heute der Fall ist. In der folgenden Abbildung ist sehr gut zu erkennen, dass die Ausgaben um das 60. Lebensjahr deutlich steigen.


Beispiel: Ausgabenprofil Krankenhäuser Frauen




Berücksichtigen wir, dass der größte Babyboomer-Jahrgang 1964 im Jahr 2024 sechzig Jahre alt wird, ergeben sich dadurch gleich 2 große Schwierigkeiten für die GKV:


  1. Kostensteigerung - wie beschrieben ist statistisch mit steigenden Kosten um das 60. Lebensjahr zu rechnen.

  2. Einnahmen brechen weg - die Babyboomer gehen in Rente, dadurch sinken die Einnahmen der GKV erheblich.


Immer höhere Zuschüsse des Staates in die Sozialsysteme führen dazu, dass der Gestaltungsspielraum des Staates und die Freiheit nachfolgender Generationen massiv eingeschränkt werden.




Wie finanziert sich die PKV?

Die private Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich in ihrer Finanzierungsstruktur grundlegend von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Während sich die GKV über einkommensabhängige Beiträge finanziert, basiert die PKV auf einem individuellen Beitragsmodell.


In der PKV werden die Beiträge, auch Prämien genannt, für jeden Versicherten individuell berechnet. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:


Alter bei Eintritt

Je jünger die versicherte Person bei Eintritt in die PKV ist, desto niedriger sind in der Regel die Prämien. Dies liegt daran, dass jüngere Versicherte statistisch gesehen weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.


Gesundheitszustand

Bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung wird der Gesundheitszustand des Versicherten geprüft. Vorerkrankungen oder ein schlechter Gesundheitszustand können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.


Leistungsumfang

Die Höhe der Prämien hängt stark vom gewählten Leistungsumfang ab. Die Versicherten können zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen.


Beruf und Einkommen

Für Selbstständige und Freiberufler wie Ärzt*innen gibt es spezielle Tarife, die auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind.


Altersrückstellungen

Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der privaten Krankenversicherung sind die so genannten Altersrückstellungen. Sie werden gebildet, um die höheren Gesundheitskosten im Alter auszugleichen. Ein Teil der Prämien, die junge Versicherte zahlen, wird zurückgelegt und verzinst, um die Beiträge im Alter stabil zu halten.


Ein junger Versicherter zahlt eine höhere Prämie, als es die aktuellen Gesundheitskosten erfordern würden. Der Überschuss wird als Altersrückstellung angelegt.


Für Ärzt*innen, die typischerweise ein höheres Einkommen haben und sich früh privat versichern, bedeutet dies, dass sie im Alter nicht mit drastisch steigenden Beiträgen rechnen müssen, da diese durch die Altersrückstellungen abgefedert werden.


Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben der GKV aus?

Die Ausgaben der GKV übersteigen seit Jahren die Einnahmen. Ohne staatliche Steuerzuschüsse könnte die GKV ihren Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommen.


Quelle: Statista



Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben der PKV aus?

Die Einnahmen und Ausgaben der PKV halten sich die Waage mit einer Tendenz zu überwiegenden Mehreinnahmen.


Quelle: Versicherungskammer Maklermanagement



Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die PKV Überschüsse unter anderem gewinnbringend anlegt. Beispielsweise wird das Geld als "Alterungsrückstellungen" für die Zukunft angelegt. Durch die Anlage werden also zusätzliche Einnahmen generiert.


In der GKV hingegen werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Es findet auch keine Form der Geldanlage statt.


Wie hoch sind die Beiträge der GKV heute?

Die Beiträge zur GKV werden prozentual vom Bruttoeinkommen des Versicherten berechnet. Der allgemeine Beitragssatz liegt ab Mai 2024 bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird und im Durchschnitt bei etwa 1,7 Prozent liegt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Beitragssatz von rund 16,3 Prozent.


Beispielhafte Berechnung:

  • Bruttoeinkommen: 5.000 Euro

  • Beitragssatz: 16,3 Prozent

  • Monatlicher GKV-Beitrag: 5.000 Euro x 16,3% = 815 Euro

Beitragsbemessungsgrenze

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Beitragsberechnung ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV erhoben werden. Für Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze werden keine zusätzlichen Beiträge fällig. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 59.850 Euro jährlich (4.987,50 Euro monatlich). Das bedeutet, dass für Einkommen oberhalb dieser Grenze keine Zusatzbeiträge zu zahlen sind.


Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige

Für Selbständige gibt es eine Sonderregelung bezüglich der Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2024 bei 1.131,67 Euro pro Monat. Auch wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegt, wird dieser Mindestbetrag zur Beitragsberechnung herangezogen.


Beitrag für angestellte Ärzt*innen

Für angestellte Ärzt*innen gilt die reguläre Beitragsberechnung wie für alle Arbeitnehmer*innen. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro (über der Beitragsbemessungsgrenze) zahlen sowohl die Ärzt*innen als auch der Arbeitgeber jeweils die Hälfte des maximalen Beitrags:

  • Maximales beitragspflichtiges Einkommen: 4.987,50 Euro

  • Beitragssatz: 16,3 Prozent

  • Monatlicher GKV-Beitrag: 4.987,50 Euro x 16,3% = 812,93 Euro

  • Arbeitgeberanteil: 406,47 Euro

  • Arbeitnehmeranteil: 406,47 Euro


Beitrag für selbstständige Ärzt*innen

Selbstständige Ärzt*innen müssen ihre Beiträge komplett selbst tragen und orientieren sich dabei an der Mindestbeitragsbemessungsgrenze oder ihrem tatsächlichen Einkommen, sofern dieses höher ist. Bei einem monatlichen Einkommen von 7.000 Euro würde sich der Beitrag wie folgt berechnen

  • Maximales beitragspflichtiges Einkommen: 4.987,50 Euro

  • Beitragssatz: 16,3 Prozent

  • Monatlicher GKV-Beitrag: 4.987,50 Euro x 16,3% = 812,93 Euro


Beiträge zur Pflegeversicherung

Neben den Beiträgen zur GKV müssen die Versicherten auch Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) zahlen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich der Beitragssatz um einen Zuschlag von 0,6 Prozent, so dass sich ein Gesamtbeitragssatz von 4,0 Prozent ergibt.


Beispielhafte Berechnung für die Pflegeversicherung

  • Bruttoeinkommen: 5.000 Euro

  • Beitragssatz: 3,4 Prozent (mit Kind) bzw. 4 Prozent (kinderlos)

  • Monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag mit Kind: 5.000 Euro x 3,4% = 170 Euro

  • Monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag kinderlos: 5.000 Euro x 4% = 200 Euro


Beitragspflichtige Obergrenze und Besonderheiten

Wie in der GKV gibt es auch in der Pflegeversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV und liegt im Jahr 2024 ebenfalls bei 4.987,50 Euro monatlich.


Beitrag für angestellte Ärzt*innen

Für angestellte Ärzt*innen gilt ebenfalls, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen wird. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen beide Parteien jeweils die Hälfte des Höchstbeitrags.


  • Maximales beitragspflichtiges Einkommen: 4.987,50 Euro

  • Beitragssatz: 3,4 Prozent (mit Kind) bzw. 4 Prozent (kinderlos)

  • Monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag mit Kind: 4.987,50 Euro x 3,4% = 169,58 Euro

  • Arbeitgeberanteil: 84,79 Euro

  • Arbeitnehmeranteil: 84,79 Euro

  • Monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag kinderlos: 4.987,50 Euro x 4% = 199,50 Euro

  • Arbeitgeberanteil: 99,75 Euro

  • Arbeitnehmeranteil: 99,75 Euro


Beitrag für selbstständige Ärzt*innen

Selbstständige Ärzt*innen tragen die Beiträge zur Pflegeversicherung ebenfalls vollständig selbst. Die Berechnung erfolgt analog zur GKV auf Basis des tatsächlichen Einkommens bzw. der Mindestbeitragsbemessungsgrenze.


Beispiel bei einem monatlichen Einkommen von 7.000 Euro:


  • Maximales beitragspflichtiges Einkommen: 4.987,50 Euro

  • Beitragssatz: 3,4 Prozent (mit Kind) bzw. 4 Prozent (kinderlos)

  • Monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag mit Kind: 4.987,50 Euro x 3,4% = 169,58 Euro

  • Monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag kinderlos: 4.987,50 Euro x 4% = 199,50 Euro


Fazit

Wenn du als Arzt in Vollzeit arbeitest, musst du davon ausgehen, dass du dauerhaft den Höchstbeitrag zur GKV zahlen wirst. Dieser liegt zusammen mit der Pflegeversicherung bei über 1.000 € im Monat.


Um seinen eigenen Beitrag selbst zu berechnen, können im Internet von verschiedenen GKVen bereitgestellte Beitragsrechner genutzt werden. Beispielsweise der Beitragsrechner von der TK.



Wie entwickeln sich die Beiträge der GKV?

Historische Entwicklung der GKV-Beiträge

Die Beiträge zur GKV haben sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verändert. In den 70er und 80er Jahren war der allgemeine Beitragssatz noch deutlich niedriger als heute. So betrug der Höchstbeitrag zur GKV Anfang der 80er Jahre gerade einmal 184 € im Monat. Die Kosten im Gesundheitswesen stiegen jedoch kontinuierlich an, was zu regelmäßigen Erhöhungen des Beitragssatzes führte.


In den 90er Jahren wurden verschiedene Gesundheitsreformen eingeführt, um die Finanzierung der GKV zu stabilisieren und die Beitragssätze in Grenzen zu halten. Trotz dieser Reformen stiegen die Beitragssätze aufgrund steigender Gesundheitsausgaben und demographischer Veränderungen weiter an. So stieg der allgemeine Beitragssatz von rund 12 Prozent in den 1990er Jahren auf über 14 Prozent in den 2000er Jahren.


Seit 2015 ist der allgemeine Beitragssatz zur GKV gesetzlich auf 14,6 Prozent festgelegt, wobei die Krankenkassen die Möglichkeit haben, einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und liegt im Jahr 2024 bei durchschnittlich 1,7 Prozent, so dass sich ein Gesamtbeitragssatz von 16,3 Prozent ergibt.


Reformen GKV

Quelle: Signal Iduna KV-Handbuch 2024


Faktoren für die Beitragsentwicklung

Die Beitragsentwicklung in der GKV wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:


Demographischer Wandel

Die Alterung der Bevölkerung führt zu steigenden Gesundheitsausgaben, da ältere Menschen tendenziell mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.


Medizinischer Fortschritt

Neue Behandlungsmethoden und Technologien können die Kosten im Gesundheitswesen erhöhen.


Politische Entscheidungen

Gesundheitsreformen und Gesetzesänderungen beeinflussen die Finanzierung der GKV und damit die Beitragssätze.


Konjunkturelle Entwicklung

Die gesamtwirtschaftliche Lage beeinflusst die Lohnentwicklung und die Beitragseinnahmen der GKV.


Ausblick auf die zukünftige Entwicklung

Die zukünftige Entwicklung der GKV-Beiträge wird voraussichtlich von den oben genannten Faktoren beeinflusst werden. Der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt werden die Gesundheitsausgaben weiter unter Druck setzen. Ohne grundlegende Reformen zur Kostendämpfung oder zur Verbreiterung der Finanzierungsbasis ist daher mit weiteren Beitragssatzsteigerungen zu rechnen.


Einige Expert*innen prognostizieren, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag weiter steigen könnte, um die wachsenden Kosten zu decken. Analysen gehen teilweise von Beitragssätzen bis zu 25 % aus. Auch die Beitragsbemessungsgrenze könnte in den kommenden Jahren weiter angehoben werden, um die Einnahmebasis der GKV zu verbreitern.


Auswirkungen auf Ärzt*innen

Für Ärzt*innen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, bedeutet dies, dass sie den Höchstbeitrag zahlen müssen. Diese Höchstbeiträge hängen direkt von der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes ab. Bei einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes müssen Ärzt*innen mit höheren monatlichen Beiträgen rechnen. Eine entsprechende Erhöhung ist zu erwarten, da dies in der Vergangenheit fast jedes Jahr der Fall war.



Wie hoch sind die Beiträge der PKV heute?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht einkommensabhängig, sondern werden für jeden Versicherten individuell berechnet. Sie richten sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, den gewählten Leistungen und dem Beruf.


Individuelle Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung in der PKV ist ein komplexes Verfahren, in das mehrere Faktoren einfließen:


Eintrittsalter

Je jünger eine Person bei Eintritt in die PKV ist, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge. Das Risiko zukünftiger Krankheitskosten ist bei jungen Menschen geringer, was sich positiv auf die Prämie auswirkt.


Gesundheitszustand

Bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen, ein guter Gesundheitszustand zu niedrigeren Beiträgen.


Leistungsumfang

Versicherte können zwischen verschiedenen Tarifmodellen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen. Umfassende Tarife mit vielen Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus und Zahnzusatzversicherungen sind teurer als Basistarife.


Beruf und Einkommen

Bestimmte Berufsgruppen, darunter Ärzt*innen, haben Zugang zu speziellen Tarifen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Tarife können zusätzliche Leistungen und besondere Bedingungen enthalten.


Beitrag

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind je nach individueller Situation sehr unterschiedlich. Um eine Vorstellung von den Beitragskosten zu vermitteln, sei hier ein Beispiel genannt.


Ein sehr guter Mediziner*innen-Tarif für eine gesunde 30-jährige Person ohne Selbstbeteiligung kostet beispielsweise 740,41 € im Monat (Stand 04/2024). Wenn man angestellt ist, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Man selbst zahlt also 370,21 € im Monat.


Barmenia VHV2A+ Kompakttarif, Pflegeversicherung, Krankentagegeld


Es gibt auch günstigere PKV-Tarife für Ärztinnen und Ärzte, aber der Preis sollte nie das einzige Kriterium für die Wahl eines PKV-Tarifs sein, deshalb haben wir in diesem Beispiel einen Tarif berücksichtigt, den wir auch unter dem Gesichtspunkt sehr guter Leistungen empfehlen können und nicht einen Tarif, der in erster Linie möglichst günstig ist.


Spezielle Tarife für Ärzt*innen

Ärzt*innen haben Zugang zu speziellen Tarifen, die auf ihre beruflichen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind. Diese Tarife bieten oft umfangreiche Leistungen zu einem besonders günstigen Beitrag. Das liegt daran, dass die Versicherer die Häufigkeit, mit der ein Arzt oder eine Ärztin statistisch gesehen in Anspruch genommen wird, geringer kalkulieren als bei Nicht-Mediziner*innen. Interessant ist, dass auch Angehörige von diesen besonderen Tarifmodellen profitieren können, auch wenn sie selbst keine Mediziner*innen sind.


Wie entwickeln sich die Beiträge der PKV?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung haben sich im Laufe der Jahre aus verschiedenen Gründen verändert. Historisch betrachtet konnten die Beiträge bei stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen und moderaten Kostensteigerungen im Gesundheitswesen relativ konstant gehalten werden. Steigende Gesundheitskosten, medizinischer Fortschritt und demografische Veränderungen führten jedoch zu einer kontinuierlichen Anpassung der Beiträge.


Dabei steht die PKV teilweise vor den gleichen Herausforderungen wie die GKV.


Medizinischer Fortschritt

Neue Behandlungsmethoden und Technologien verbessern die medizinische Versorgung, führen aber auch zu höheren Kosten.


Alterung der Bevölkerung

Mit zunehmendem Alter steigen die Gesundheitsausgaben, was sich auf die Beitragskalkulation auswirkt.


Inflation und allgemeine Kostensteigerungen

Steigende Preise für Medikamente, medizinische Geräte und Gesundheitsdienstleistungen beeinflussen die Höhe bzw. die Entwicklung der Beiträge.


Allerdings steigen die Beiträge in der PKV nicht stärker als in der GKV:



Welche Regeln gelten für eine Beitragsanpassung in der PKV?

Die Anpassung der PKV-Beiträge unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Dabei werden folgende Schritte durchlaufen:


Kalkulation der Kostenentwicklung

Die Versicherungsunternehmen berechnen regelmäßig die Kostenentwicklung und prognostizieren die zukünftigen Ausgaben.


Prüfung und Genehmigung

Beitragserhöhungen müssen von der BaFin geprüft und genehmigt werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Anpassungen gerechtfertigt und transparent sind.


Information der Versicherten

Die Versicherten werden über die Gründe und den Umfang der Beitragserhöhung informiert. Transparenz ist dabei ein wichtiger Aspekt, um das Vertrauen der Versicherten zu erhalten.



Wie kann ich bei einer GKV meine Beiträge reduzieren?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Versicherten nur begrenzte Möglichkeiten, ihre Beiträge aktiv zu senken. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu reduzieren:


Wahl eines günstigeren Krankenkassentarifs

Einige Krankenkassen bieten verschiedene Tarifmodelle mit unterschiedlichen Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der gleichen Krankenkasse kann die monatlichen Beiträge senken. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der gewählte Tarif auch weiterhin die notwendigen Leistungen abdeckt.


Freiwilliger Verzicht auf Zusatzleistungen

Einige Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen wie Naturheilverfahren, Alternativmedizin oder Chefarztbehandlung gegen einen zusätzlichen Beitrag an. Werden diese Zusatzleistungen nicht benötigt, kann es sinnvoll sein, auf sie zu verzichten, um den Beitrag zu senken.


Teilnahme an Bonusprogrammen

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, bei denen die Versicherten durch gesundheitsfördernde Aktivitäten wie Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Betätigung oder Nichtraucherprogramme Bonuspunkte sammeln können. Diese Bonuspunkte können dann zu Prämien oder Beitragsermäßigungen führen.


Günstigeren Selbstbehalt wählen

Einige Krankenkassen bieten Selbstbehalttarife an, bei denen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung können die monatlichen Beiträge gesenkt werden. Dies sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind, um unvorhergesehene Gesundheitsausgaben zu decken.


Reduzierung des Einkommens

Da die Beiträge zur GKV einkommensabhängig sind, kann eine Reduzierung des Einkommens auch zu einer Reduzierung der Beiträge führen. Dies kann z.B. durch eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Reduzierung der Arbeitszeit erreicht werden. Es ist jedoch wichtig, die langfristigen Auswirkungen einer Einkommensreduzierung sorgfältig zu prüfen.


Es ist ratsam, vor der Umsetzung einer dieser Maßnahmen mit der eigenen Krankenkasse zu sprechen, um die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die individuelle finanzielle Situation zu verstehen.


Wie kann ich meinen Beitrag in der PKV reduzieren?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Beiträge zu senken oder die Kosten zu optimieren. Hier einige Gestaltungsmöglichkeiten:


Selbstbehalt wählen

Viele PKV-Tarife bieten die Möglichkeit eines Selbstbehalts, bei dem der Versicherte einen Teil der Gesundheitskosten selbst trägt. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung können die monatlichen Beiträge gesenkt werden. Zu beachten ist jedoch, dass im Krankheitsfall zunächst der Selbstbehalt aus eigener Tasche gezahlt werden muss.


Tarifwechsel nach § 204 VVG

In einigen Fällen kann ein Wechsel des PKV-Tarifs innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft zu einer Beitragssenkung führen. Oft gibt es Tarife mit ähnlichen Leistungen, aber unterschiedlichen Prämien. Ein Tarifwechsel sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass der neue Tarif auch weiterhin die gewünschten Leistungen abdeckt.


Leistungseinschränkungen

Einige PKV-Tarife bieten umfangreiche Leistungspakete mit Zusatzleistungen an. Durch den Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden können die Beiträge gesenkt werden.


Wechsel in den Standard- oder Basistarif (unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen)


Besonderheiten zur Beitragsreduzierung im Alter

Die PKV verfügt sowohl über beitragsdämpfende als auch über beitragssenkende Möglichkeiten. Beitragsdämpfend wirkt der im Jahr 2000 eingeführte gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrags für den Krankheitskostenvollversicherungstarif. Beitragssenkend wirken zum einen Überschüsse, die der Versicherer an die Versicherten auszahlen muss. Zum anderen haben die Versicherten die Möglichkeit, einen Beitragsentlastungstarif abzuschließen, der für Arbeitnehmer arbeitgeberzuschussfähig ist und damit für alle steuerlich gefördert wird (analog zur Absetzbarkeit in der Krankheitskostenvollversicherung).


Ab dem 60. Lebensjahr:

  • PKV Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden über kostengünstigere Tarifalternativen zu informieren.

  • Entfall des gesetzlichen Beitragszuschlags


Ab dem 65./67. Lebensjahr:

  • Entfall des Krankentagegeldes (kann auf Antrag fortgeführt werden)


Zusätzliche Umstellungsmöglichkeiten:

  • Wechsel in den Standardtarif bzw. Basistarif (unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen). Hier sind die Leistungen angelehnt an den Leistungsumfang der GKV.


Ist mit einer echten Reform zu rechnen?

Eine echte Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist ein komplexes und politisch sensibles Thema. Obwohl es in der Vergangenheit immer wieder Reformen und Anpassungen gegeben hat, wird die Frage einer grundlegenden Reform häufig kontrovers diskutiert.


Steigende Gesundheitskosten, der demografische Wandel und neue Herausforderungen im Gesundheitswesen haben dazu geführt, dass viele Experten und Interessengruppen eine Reform der GKV für dringend erforderlich halten. Eine nachhaltige Finanzierung, eine gerechtere Verteilung der Kosten und eine bessere Versorgung sind dabei zentrale Anliegen.


Das deutsche Gesundheitssystem ist bekannt für seine Vielschichtigkeit und Komplexität. Eine umfassende Reform der GKV müsste eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen, darunter die Finanzierung, die Organisation der Leistungserbringung, die Rolle der Krankenkassen und die Patientenversorgung.


Gesundheitspolitik ist ein hart umkämpftes Feld, in dem unterschiedliche Interessen und Akteure aufeinandertreffen. Eine Reform der GKV erfordert daher nicht nur fachliche Expertise, sondern auch politischen Konsens und Durchsetzungskraft. Die Premium Circle Deutschland GmbH stellt in ihrem Handout zur Gesundheitspolitik 2023 fest, dass 288 einflussreiche Universitäten, Hochschulen und 150 im Lobbyregister registrierte Lobbyisten und andere Akteure auf das GKV-System einwirken.


Ob und wann es zu einer echten Reform der GKV kommt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter politische Entwicklungen, gesellschaftliche Forderungen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit von Ressourcen. Möglicherweise wird es auch in Zukunft schrittweise Reformen und Anpassungen geben, um die GKV an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Diese müssen jedoch deutlich sachgerechter sein als das vorliegende Reformvorhaben:



Ist es unsozial, die GKV zu verlassen?

Die GKV basiert auf dem Solidarprinzip, bei dem die Beiträge einkommensabhängig sind und die finanzielle Belastung auf alle Mitglieder verteilt wird. Gutverdienende tragen zur Finanzierung des Systems bei und unterstützen damit auch die Versorgung von Geringverdienern, chronisch Kranken und älteren Menschen. Ist es deshalb unsozial, die GKV zugunsten der PKV zu verlassen?


Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) wird häufig aus persönlichen und finanziellen Gründen erwogen. Auch aus sozialer Sicht gibt es Argumente, die für einen Wechsel in die PKV sprechen können.


Bessere Vergütung für Ärzt*innen und medizinisches Personal

In der PKV erhalten Ärzt*innen und andere Leistungserbringer im Vergleich zur GKV in der Regel höhere Vergütungen für ihre Dienstleistungen. Diese höheren Honorare können zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung beitragen und Anreize für Ärzt*innen schaffen, sich intensiver um ihre Patient*innen zu kümmern.


Anreize für Praxisneugründungen und -erweiterungen

Die höhere Vergütung kann Ärzt*innen dazu ermutigen, Praxen zu gründen oder zu erweitern, insbesondere in ländlichen oder unterversorgten Gebieten. Dies kann dazu beitragen, den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern.


Innovation und Qualität fördern

Höhere Einkünfte aus der Behandlung von privat versicherten Patient*innen ermöglichen Ärzt*innen Investitionen in moderne Medizintechnik und Infrastruktur, was die Behandlungsqualität verbessern kann.


Innovative Behandlungsmethoden

Die PKV kann als Plattform dienen, um innovative und kostenintensive Behandlungsmethoden schneller zu etablieren, da die Finanzierungsstrukturen flexibler sind als in der GKV.


Entlastung der GKV und der öffentlichen Haushalte

Jeder Versicherte, der in die PKV wechselt, entlastet das GKV-System finanziell. Dies kann dazu beitragen, die finanziellen Ressourcen der GKV gezielter für die Versorgung von Geringverdienern und chronisch Kranken einzusetzen.


Duales System stärken

Die Existenz beider Systeme kann zu einer besseren Gesamtversorgung führen, indem unterschiedliche Bedürfnisse und Erwartungen abgedeckt werden.


Wettbewerb fördert Qualität

Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV kann dazu beitragen, die Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens insgesamt zu steigern. Beide Systeme können voneinander lernen und sich kontinuierlich verbessern.


Maßgeschneiderte Tarife und Leistungen

Die PKV bietet maßgeschneiderte Tarife und Leistungen an, die besser auf spezifische Bedürfnisse eingehen können, was zu einer höheren Patientenzufriedenheit führt.


Fazit

Während es durchaus soziale Argumente gibt, die für einen Verbleib in der GKV sprechen, können die genannten Gründe auch sozial relevante Aspekte sein, die einen Wechsel in die PKV rechtfertigen. Eine bessere Vergütung für Ärzt*innen kann die medizinische Versorgung verbessern, Innovationen fördern und das Gesundheitssystem entlasten. Letztlich hängt die Entscheidung von individuellen Prioritäten und Wertvorstellungen ab.




Comments


bottom of page