Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll nach dem Willen einiger politischer Akteure in der aktuellen Bundesregierung vor allem für gut verdienende Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte bald deutlich steigen.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagt in einem Interview im Handelsblatt wörtlich, man müsse über eine deutliche Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze diskutieren.
In die gleiche Richtung argumentiert ihre Kollegin Maria Klein-Schmeink (Grünen-Fraktionsvize):
"Dies würde für die gesetzliche Krankenversicherung deutliche Mehreinnahmen bedeuten und – anders als höhere Beitragssätze – lediglich Gutverdiener belasten.«
Der GKV droht ein historisches Defizit von 17 Milliarden Euro. Hinzu kommen die notwendigen Stabilisierungsmaßnahmen in der Pflegeversicherung in Höhe von mindestens 4,5 Milliarden Euro. Ein Zuschuss, zumal in dieser Größenordnung, ist vom Finanzministerium derzeit nicht zu erwarten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, Mehreinnahmen durch höhere Beiträge zu erzielen. Alternativ könnten Leistungen gekürzt werden. Auch eine Mischung aus beiden Varianten wäre denkbar. Um die breite Bevölkerung durch eine Erhöhung des prozentualen Beitragssatzes nicht zusätzlich zu belasten (und damit eine breite Wählerschicht zu verärgern), ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine denkbare Möglichkeit, Mehreinnahmen zu erzielen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde nur diejenigen zusätzlich belasten, die darüber hinaus verdienen. Dies ist bei den meisten Ärztinnen und Ärzten der Fall.
Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.987,50 € mtl. auf das Niveau der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze West von 7.300 € mtl., würde für einen angestellten, kinderlosen Arzt, der bei der TK versichert ist, zu einer Erhöhung des monatlichen Beitrags auf 1.153,40 € führen.
Beispielrechnung
Beitragsbemessungsgrenze 7.300,- €
Beitragssatz Krankenversicherung 14,6% 1.065,80 €
Kassenindividueller Beitragssatz TK 1,2% 87,60 €
Summe 1.153,40 €
Welche Vorteile bietet demgegenüber die PKV?
Finanzielle Defizite wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. Im Gegensatz zur GKV werden seit Jahrzehnten Rücklagen gebildet, die dazu dienen, Beitragssteigerungen abzufedern. Die Rücklagen werden im Mai 2023 mehr als 320 Milliarden Euro betragen. Der PKV-Verband stellt diese Daten transparent auf seiner Internetseite dar:
Die meisten Politiker*innen von SPD und Grünen schließen Leistungskürzungen zum aktuellen Zeitpunkt aus. Wie so oft in der Politik müssen Entscheidungen mit Kompromissen getroffen werden. Rechtlich wäre es möglich, die Leistungen der GKV massiv zu kürzen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch 5 §12:
Welche Leistungen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sind, entscheidet nicht die versicherte Person. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Leistungen, die heute noch zum Leistungsspektrum der GKV gehören, in Zukunft nicht mehr übernommen werden.
Die private Krankenversicherung ist dagegen ein privatrechtlicher Vertrag. Einmal vereinbarte Leistungen können nicht einseitig vom Versicherungsunternehmen gekürzt werden. Gerade deshalb ist es so wichtig, sich bei der Wahl des PKV-Tarifs nicht von vermeintlich günstigen Preisen blenden zu lassen. Denn einmal festgelegte Leistungen gelten dauerhaft, auch wenn man sich für die Zukunft eigentlich etwas Besseres wünschen würde.
Eine unabhängige, auf Ärztinnen und Ärzte spezialisierte Beratung kann dabei helfen, eine geeignete Krankenversicherung zu finden.
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