Die private Krankenversicherung (PKV) ist für viele Ärztinnen und Ärzte eine attraktive Option, um dauerhaft eine hochwertige medizinische Versorgung zu erhalten. Zudem sind die Beiträge in der PKV bei einem Einstieg in jungen Jahren oft deutlich günstiger als in der GKV. Allerdings steigen die Beiträge in der PKV kontinuierlich an. Obwohl dies auch in der GKV der Fall ist, befürchten viele Ärztinnen und Ärzte, dass die Beiträge in der PKV im Alter sehr hoch sein könnten und schrecken deshalb vor einem Wechsel von der GKV in die PKV zurück. Doch ist diese Befürchtung berechtigt?
Wonach richtet sich jetzt der Beitrag zur Krankenversicherung?
Die Beitragskalkulation in der PKV funktioniert anders als in der GKV. Grob kann man sagen, dass die Beiträge in der PKV von folgenden Faktoren abhängen:
Einstiegsalter
Je jünger der Eintritt, desto günstiger der Beitrag.
Beruf
Vergünstigung durch spezielle Arzttarife.
Gesundheitszustand
Vorerkrankungen können den Versicherungsschutz verteuern oder auch verhindern.
Tarifauswahl
Ein Tarif mit Selbstbehalt ist günstiger als ein Tarif ohne Selbstbehalt etc.
Ein sehr guter Mediziner*innen-Tarif für eine gesunde 30-jährige Person ohne Selbstbeteiligung kostet beispielsweise 740,41 € im Monat (Stand 04/2024). Wenn man angestellt ist, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Man selbst zahlt also 370,21 € im Monat.
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Es gibt auch günstigere PKV-Tarife für Ärztinnen und Ärzte, aber der Preis sollte nie das einzige Kriterium für die Wahl eines PKV-Tarifs sein, deshalb haben wir in diesem Beispiel einen Tarif berücksichtigt, den wir auch unter dem Gesichtspunkt sehr guter Leistungen empfehlen können und nicht einen Tarif, der in erster Linie möglichst günstig ist.
Der Beitrag der GKV wird im Wesentlichen durch folgende Punkte bestimmt:
Einkommen
Je höher das Einkommen, desto höher der Beitrag, zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Anzahl der Kinder
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
Wahl der Krankenkasse
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch.
Krankentagegeld versichert ja oder nein?
Nur bei freiberuflichen Ärzt*innen relevant, hier kann das Krankentagegeld abgewählt werden.
Stand 04/2024 zahlt ein 30-jähriger Angestellter ohne Kinder mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bei der TK selbst 527,86 € monatlich. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitragsanteil ist hier nicht dargestellt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2024 bei 5.175 € monatlich. Das bedeutet, dass ab diesem Bruttolohn der Höchstbeitrag zur GKV zu zahlen ist.
Der Beitragsunterschied zwischen PKV und GKV beträgt für die 30-jährige Person in unserem Beispiel somit 157,65 € monatlich.
Eigenanteil PKV-Beitrag inkl. Pflege: 370,21 €
Eigenanteil GKV-Beitrag inkl. Pflege: 527,86 €
Bei einem Wechsel in die PKV wären also knapp 160 € mtl. weniger Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Wovon hängt der Beitrag zur Krankenversicherung im Alter ab?
Im Rentenalter ist die Beitragsberechnung in der PKV und in der GKV grundsätzlich wie oben beschrieben. Allerdings gibt es in beiden Systemen auch Faktoren, die sich von der Beitragsberechnung im Erwerbsalter unterscheiden.
Der Beitrag zur PKV richtet sich weiterhin nach:
Einstiegsalter
Je jünger man damals in die PKV eingetreten ist, desto günstiger ist der Beitrag im Alter. Dabei gilt auch, dass mit zunehmendem Alter der individuelle Beitrag nicht steigt. An sich ist die Beitragskalkulation so aufgebaut, dass der Beitrag aus jungen Jahren dauerhaft Bestand haben sollte. In der Praxis funktioniert das aus verschiedenen Gründen leider nicht und es kommt zu Beitragserhöhungen. Diese Beitragserhöhungen haben aber nichts direkt mit einer individuellen Beitragserhöhung zu tun, sondern gelten immer für das Versichertenkollektiv.
Beruf
Vergünstigungen durch spezielle Arzttarife gelten auch im Alter.
Gesundheitszustand
Nur Vorerkrankungen bei Eintritt in die PKV können den Versicherungsschutz verteuern. Erkrankungen, die nach dem Eintritt in die PKV auftreten, führen nicht zu einer individuellen Beitragserhöhung.
Tarifauswahl
Je nach Tarifbedingungen kann man seinen Tarif im Alter ändern und dadurch Beiträge sparen. Der Versicherer kann das nicht.
Darüber hinaus greifen verschiedene Mechanismen, die die Beiträge im Alter günstiger machen:
Der Beitrag zum gesetzlicher Zuschlag fällt weg
Der gesetzliche Zuschlag beträgt zehn Prozent des Tarifbeitrags und wurde eingeführt, um die Kosten des medizinischen Fortschritts auszugleichen. Der gesetzliche Zuschlag wird verzinslich angelegt und einschließlich der Zinsen dazu verwendet, den PKV-Beitrag ab dem 65. Lebensjahr möglichst stabil und bezahlbar zu halten. Im Jahr 2024 werden die so genannten Alterungsrückstellungen in der PKV über 300 Milliarden Euro betragen.
Der Beitrag zum Krankentagegeld fällt weg
Das Krankentagegeld wird als Rentner*in nicht mehr benötigt und entfällt daher ab Rentenbeginn.
Die genaue Beitragshöhe einer privaten Krankenversicherung im Alter kann nicht seriös vorhergesagt werden. Es wäre ein Leichtes, von den Versicherungsgesellschaften Beispiele zu erhalten, in denen die Beiträge von älteren Versicherten dargestellt werden, bei denen die Beiträge niedrig sind. Natürlich gibt es auch Negativbeispiele. Valide Zahlen, was überwiegt, sind nicht zu bekommen und können auch nicht bewertet werden, da nicht bekannt ist, unter welchen Umständen die Person jetzt in der PKV versichert ist.
Häufige Kassenwechsel führen z.B. dazu, dass der Beitrag im Alter tendenziell steigt, weil ein Teil der Alterungsrückstellungen verloren gegangen ist. Daher sollte die einmal getroffene Wahl einer PKV-Gesellschaft möglichst nicht revidiert werden.
Der Beitrag zur GKV richtet sich weiterhin nach:
Einkommen
Je höher das Einkommen, desto höher der Beitrag, zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Anzahl Kinder
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
Auswahl der Krankenkasse
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch.
Darüber hinaus hängt der Beitrag zur GKV im Alter von folgenden Faktor ab:
Versicherungsstatus
Bist du freiwillig in der GKV versichert oder in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)? In der KVdR zahlst du in der Regel niedrigere Beiträge zur GKV. Die meisten Ärzt*innen sind aber freiwilliges Mitglied der GKV im Alter. Dies hängt mit der Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk zusammen.
Wie kommst du in die Krankenversicherung der Rentner?
Um Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden, musst du eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Im ärztlichen Versorgungswerk bist du jedoch als Ärztin oder Arzt Pflichtmitglied und erhältst in der Regel keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das kann aber der Fall sein, wenn du mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hast. Dabei spielt es keine Rolle, woher die Ansprüche stammen - ob aus freiwilligen Beiträgen, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen. Es reicht zum Beispiel aus, wenn man fünf Jahre lang den Mindestbeitrag gezahlt hat. Dieser beträgt im Jahr 2024 knapp 100 Euro pro Monat. Der Zeitpunkt der Einzahlungen spielt dabei keine Rolle und die Beiträge müssen auch nicht innerhalb von fünf Jahren gezahlt werden.
Außerdem musst du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90 Prozent GKV versichert gewesen sein (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V).
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dann erlangst du den Status KVdR. Dies führt zu folgenden Vorteilen für dich:
Vorteil 1: Zuschuss zu deiner Krankenversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe deiner gesetzlichen Rente (nicht nach deinen Bezügen aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung!) Da die Höhe deiner gesetzlichen Rente eher gering sein wird, ist der Zuschuss zu vernachlässigen. Wichtiger ist hier der zweite Vorteil.
Vorteil 2: Beitragsvorteil bei verschiedenen Einkünften im Rentenalter
Mit dem Status KVdR sind im Rentenalter auf verschiedene Einkünfte keine Beiträge zur GKV zu zahlen. Dazu gehören Einkünfte aus Zinsen und Dividenden, Mieteinnahmen und private Renten. Bist du als Rentner freiwilliges Mitglied in der GKV, musst du auch auf diese Einkünfte Beiträge an die GKV zahlen.
Eine konkrete Vergleichsrechnung könnte dann wie folgt aussehen:
In unserem Beispiel wären im Status KVdR 1.212,70 € mtl. und im Status freiwillige GKV 1.570,20 € mtl. an Beiträgen zur GKV zu zahlen. Da die Beitragshöhe jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist, wäre in beiden Fällen nur der Höchstbeitrag von 1.024,65 € mtl. für Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Allerdings ist zu beachten, dass die Beitragsbemessungsgrenze nahezu jährlich steigt, so dass davon auszugehen ist, dass auch der Höchstbeitrag zur GKV im Alter entsprechend höher ausfallen wird. Zudem kann nicht garantiert werden, dass die Beitragsermäßigung für den Status KVdR auch in Zukunft bestehen bleibt.
Vergleich Beiträge im Alter: PKV und GKV
Versuchen wir das Unmögliche und stellen eine Vergleichsrechnung auf. Es ist nicht ganz einfach, valide Zahlen zur Beitragsentwicklung der PKV und zur Beitragsentwicklung der GKV zu erhalten. Die folgenden Berechnungen basieren auf den Angaben des WIP und des GKV Spitzenverbandes.
Aus den Angaben der beiden genannten Quellen ergeben sich die folgenden durchschnittlichen Beitragssteigerungen:
PKV 2,8% p.a.
GKV 3,2% p.a.
An dieser Stelle wird es den einen oder anderen überraschen, dass die Beiträge der GKV im Vergleichszeitraum (2004 bis 2024) stärker gestiegen sind als die der PKV. Legt man diese Zahlen zugrunde und geht von unserem Beispiel der 30-jährigen Person aus, so läge der Beitrag im jeweiligen Lebensjahr bei folgendem monatlichen Höchstbeitrag:
45. Lebensjahr
GKV 1.473 €
PKV 985 €
60. Lebensjahr
GKV 2.362 €
PKV 1.490 €
80. Lebensjahr
GKV 4.436 €
PKV 2.589 €
Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Beiträge zur GKV maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze reichen. Im Jahr 2002 lag die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bei 40.500 €. Im Jahr 2024 liegt sie bei 62.100 €. Dies entspricht einem Anstieg von 1,96 % pro Jahr.
Bliebe es bei dieser Entwicklung, würde die GKV unseren dann 80-Jährigen bei entsprechendem Einkommen nicht mehr 4.436 €, sondern “nur” noch 2.158 € im Monat kosten. Die PKV wäre dann ca. 19% teurer.
Im Ergebnis muss jedoch festgehalten werden, dass eine Beitragsentwicklung nicht prognostiziert werden kann. Die Berechnungen basieren ausschließlich auf den Entwicklungen der letzten 20 Jahre. Zudem wurden verschiedene Faktoren, die einerseits für die GKV und andererseits für die PKV sprechen, nicht berücksichtigt:
Pro GKV
Beitragsfreiheit in der Familienversicherung GKV
Beitragsfreiheit in der Elternzeit GKV
Pro PKV
Verzinsung der Beitragsersparnis gegenüber der GKV in den jüngeren Jahren
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Beitragsoptimierung für niedergelassene Ärzt*innen
Ausbleibende Zahlungsverpflichtungen
Fazit
Es ist natürlich verständlich, dass die Frage nach der Entwicklung der Krankenversicherungsbeiträge im Alter Fragen aufwirft. Es muss aber klar sein, dass niemand in die Zukunft schauen kann. Die Wahl der Krankenversicherung sollte sich nicht an einer möglichst hohen Beitragsersparnis orientieren. Nutze unser unverbindliches Beratungsangebot und erfahre mehr über deine persönlichen Möglichkeiten rund um das Thema PKV und GKV.
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